Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nutzungsbedingungen
Die CityCard Jena-Saale-Holzland wird von der CityCard Jena-Saale-Holzland GmbH („Kartenherausgeber“) angeboten. Die Karte funktioniert wie ein wieder aufladbarer Gutschein, den der Nutzer gegenüber teilnehmenden Anbietern, sog. „Akzeptanzstellen“, in der Region, Jena Saale-Holzland, zur Zahlung von Waren sowie Dienst- und Werkleistungen einsetzen kann.
Der Kartenherausgeber kooperiert zudem mit Arbeitgebern in der Region. Arbeitgeber, die eine solche Kooperation mit dem Kartenherausgeber eingehen, können ihren Mitarbeitern steuerfreie Sachbezüge auf ein für den Nutzer geführtes Treuhandkonto zahlen. Diese Sachbezüge kann der Nutzer mittels der Karte für das bargeldlose Bezahlen bei teilnehmenden Akzeptanzstellen nutzen.
Für die Nutzung der Karte gelten im Verhältnis zwischen dem Kartenherausgeber und dem jeweiligen Nutzer die nachfolgenden „Nutzungsbedingungen“. Teil A der Nutzungsbedingungen regelt die allgemeinen Nutzungsbedingungen, die im Verhältnis zu jedem Nutzer der Karte gelten, und Teil B der Nutzungsbedingungen regelt die besonderen Nutzungsbedingungen, die im Verhältnis zu Nutzern gelten, deren Arbeitgeber steuerfreie Sachbezüge auf die Karte des Nutzers einzahlen.
Teil A – Allgemeine Nutzungsbedingungen
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Vertragsgegenstand
- Der Nutzer kann die Karte an autorisierten Verkaufsstellen des Kartenherausgebers erwerben. Der Kartenherausgeber gibt die Karte als unpersonalisierte Karte aus, d.h. auf der Karte wird nicht der Name des Nutzers, sondern lediglich eine Kartennummer vermerkt.
- Der Nutzer stimmt diesen Nutzungsbedingungen zu, wenn er die Karte verwendet. Der Kartenherausgeber stellt dem Nutzer diese Nutzungsbedingungen durch folgenden gut sichtbaren Hinweis auf der Karte bereit: „Es gelten die aktuellen Nutzungsbedingungen unter www.citycard-jena.de“. Der Nutzer kann mit dem jeweils auf der Karte gutgeschriebenen Guthaben Waren und Dienstleistungen gegenüber Akzeptanzstellen bezahlen.
- Der Kartenherausgeber stellt dem Nutzer die Karte als Zahlungsmittel zur Verfügung. Der Nutzer erkennt an, dass weder eine Vertrags- und/oder Leistungsbeziehung zwischen dem Kartenherausgeber und dem Nutzer hinsichtlich der Waren und Dienstleistungen, die der Nutzer mit der Karte bezahlt, zustande kommt, noch der Kartenherausgeber eine Verantwortlichkeit gleich welcher Art für die Leistungserbringung gegenüber dem Nutzer übernimmt. Nimmt der Nutzer Leistungen der Akzeptanzstellen in Anspruch, geht er mit diesen ein gesondertes Vertragsverhältnis ein.
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Online-Nutzerportal
- Der Kartenherausgeber stellt dem Nutzer ein „Online-Nutzerportal“ unter www.citycard-jena.de/nutzer bereit. Der Nutzer kann in dem Online-Nutzerportal ein Nutzerkonto anlegen. Um ein Nutzerkonto anzulegen, gibt der Nutzer die Kartennummer in dem Online-Nutzerportal ein und vergibt selbstständig eine Pin. Diese Pin muss der Nutzer bei jeder erneuten Anmeldung angeben.
- Der Nutzer ist verpflichtet, die Pin sicher und geheim aufzubewahren und keinem Dritten offenzulegen.
- In dem Nutzerkonto weist der Kartenherausgeber die Transaktionen, die mit der Karte durchgeführt wurden, aus. Darüber hinaus findet der Nutzer dort ein Kontaktformular, über das er sich an den Kartenherausgeber wenden kann, wenn er Fragen zu der Karte oder deren Verwendung hat.
- Der Nutzer erkennt an, dass der Kartenherausgeber die Identität des Nutzers bei der Anmeldung im Online-Nutzerportal nicht überprüft. Das heißt, solange für die Karte noch kein Nutzerkonto eröffnet wurde, kann jeder, der die Kartennummer kennt, ein Nutzerkonto für diese eröffnen und eine Pin für das Nutzerkonto vergeben.
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Verrechnungskonto und Guthaben auf der Karte
- Der Kartenherausgeber verfügt über ein Verrechnungskonto, auf dem das Guthaben für Nutzer einer Karte verwahrt wird. Auf diesem Verrechnungskonto schreibt der Kartenherausgeber Zahlungen in Bezug auf eine bestimmte Karte dem Nutzer gut.
- Der Nutzer erkennt an, dass aus finanzregulatorischen Gründen das auf der Karte verfügbare Guthaben zu keinem Zeitpunkt den „Maximalbetrag“ von EUR 250 überschreiten darf.
- Der Nutzer akzeptiert, dass der Kartenherausgeber Gutschriften in Bezug auf eine Karte nur bis zum Maximalbetrag entgegennimmt. Im Fall einer Einzahlung, die den Maximalbetrag übersteigt, wird der Kartenherausgeber die Einzahlung ablehnen und nicht auf der Karte gutschreiben.
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Funktion der Karte
- Legt ein Nutzer einer Akzeptanzstelle die Karte zur Zahlung für eine Ware oder Dienstleistung im Rahmen eines Endkundengeschäfts vor, akzeptiert die Akzeptanzstelle die Karte als Zahlungsmittel und verrechnet das Kartenguthaben mit dem Barzahlungspreis („Zahlungsvorgang“).
- Die Person, die die Karte als Zahlungsmittel verwendet, muss sich nicht legitimieren, um den Zahlungsvorgang durchzuführen. Weder der Kartenherausgeber noch die Akzeptanzstellen sind verpflichtet, die Identität des Verwenders der Karte vor der Durchführung eines Zahlungsvorgangs zu überprüfen. Der Nutzer stellt insoweit die Akzeptanzstellen als auch den Kartenherausgeber von einer etwaigen Prüfpflicht ausdrücklich frei.
- Der Nutzer darf Verfügungen mit seiner Karte nur im Rahmen des Guthabens auf der Karte vornehmen. Wenn der Nutzer diese Guthabengrenze bei seinen Verfügungen nicht einhält, ist der Kartenherausgeber berechtigt, den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung der Karte entstehen.
- Der Nutzer kann mit der Karte ausschließlich bei teilnehmenden Akzeptanzstellen Leistungen bargeldlos bezahlen. Bei jedem Zahlungsvorgang vermindert sich das auf der Karte gespeicherte Guthaben um den verfügten Betrag. Nach Durchführung des Zahlungsvorgangs, d.h. wenn eine Transaktion in unseren Systemen vermerkt wurde, ist ein Widerruf der Zahlung und eine Rückbuchung des belasteten Betrags nicht mehr möglich.
- Die Guthabenbeträge werden nicht verzinst.
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Akzeptanzstellen
- Die teilnehmenden Akzeptanzstellen findet der Nutzer unter folgendem Link: www.citycard-jena.de/einkaufen
- Um das Guthaben auf der Karte für die Zahlung von Waren und Dienstleistungen zu verwenden, muss der Nutzer die Karte von den bei den Akzeptanzstellen stationierten Lesegeräten auslesen lassen.
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Aufladung
- Der Nutzer hat die Möglichkeit, bei Ausgabestellen oder über das Online-Nutzerportal Guthaben auf die Karte einzuzahlen.
- Der Mindestaufladebetrag beträgt EUR 25,00.
- Die von der CityCard Jena-Saale-Holzland GmbH herausgegebene CityCard Jena-Saale-Holzland ist gemäß § 2, Abs.1 Nr. 10 ZAG weder Zahlungsdienstleister noch Zahlungsinstrument oder eGeld im Sinne der §§ 675 c ff. BGB.
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Ausschlussfrist für die Verwendung des Guthabens
- Wenn der Nutzer drei (3) aufeinander folgende Jahre lang keine Transaktion (Aufladung oder Bezahlung) mit der Karte durchführt („Ausschlussfrist“), wird der Kartenherausgeber die Karte dauerhaft sperren und erlischt der Anspruch des Nutzers auf Verwendung des Guthabens. Die Ausschlussfrist beginnt allerdings erst mit dem Ende des Jahres zu laufen, in dem die letzte Transaktion erfolgt ist.
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Beantragung einer neuen Karte
- Im Falle einer Beschädigung des elektronischen Speichermediums der Karte bzw. der aufgedruckten, eindeutigen Kartennummer z.B. durch unsachgemäßen Gebrauch (z.B. Lochen der Karte, Knicken, Kartenbruch), kann sich der Nutzer eine neue Karte ausstellen lassen und die Umbuchung des Restguthabens von der beschädigten Karte auf die Ersatzkarte beantragen. Das Recht auf Umbuchung besteht nur, wenn die beschädigte Karte über einer auf der Karte befindlichen Komponente wie Kartennummer oder Chip eineindeutig zugeordnet werden kann. Die Umbuchung des Guthabens ist nur durch den Kartenherausgeber möglich.
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Ablehnung von Zahlungsvorgängen durch den Kartenherausgeber
- Der Kartenherausgeber ist berechtigt, einen Zahlungsvorgang abzulehnen, wenn (i) das Guthaben auf der Karte für die Zahlung der Waren und Dienstleistungen, die der Nutzer erwerben möchte, nicht ausreicht bzw. die Karte gesperrt ist, (ii) der Kartenherausgeber oder die Akzeptanzstelle einen begründeten Verdacht hat, dass ein Kunde eine abhandengekommene oder manipulierte Karte verwendet oder (iii) der Nutzer damit ein Rechtsgeschäft abschließt, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt.
- Über die Ablehnung eines Zahlungsvorgangs wird der Kartenherausgeber den Nutzer mittels einer Fehlermeldung des Lesegeräts, an dem die Karte eingesetzt wird, unterrichten. Der Kartenherausgeber ist nicht verpflichtet, auf diesem Weg auch über den Grund der Ablehnung zu informieren.
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Ansprüche bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung eines Zahlungsvorgangs
- Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung eines Zahlungsvorgangs kann der Nutzer vom Kartenherausgeber die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Verfügungsbetrages insoweit verlangen, wie der Zahlungsvorgang nicht erfolgte oder fehlerhaft war. Wurde das Verrechnungskonto des Kartenherausgebers belastet, so bringt er dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne den nicht erfolgten oder fehlerhaften Zahlungsvorgang befunden hätte.
- Wurde ein autorisierter Zahlungsvorgang nicht oder fehlerhaft ausgeführt, wird der Kartenherausgeber den Zahlungsvorgang auf Verlangen des Nutzers nachvollziehen und ihn über das Ergebnis unterrichten.
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Rückabwicklung
- Sofern eine Rückabwicklung des Kaufvertrages infolge der Ausübung eines gesetzlichen Rücktrittsrechtes, eine Stornierung oder eine sich später herausstellende Unwirksamkeit des Endkundengeschäfts oder des Zahlungsvorgangs erfolgt, findet die Rückabwicklung allein im Verhältnis der Akzeptanzstelle mit dem Nutzer statt. Erstattungsbuchungen auf die Guthabenkarte oder Barauszahlungen sind nicht möglich.
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Rückgabe der Karte; keine Erstattung von Restguthaben
- Die Karte bleibt im Eigentum des Kartenherausgebers. Sobald die Berechtigung des Nutzers, die Karte zu nutzen, endet (z.B. durch Kündigung dieses Vertrags), so hat der Nutzer die Karte an den Kartenherausgeber zurückzugeben.
- Ein zum Zeitpunkt der Rückgabe noch auf dem Verrechnungskonto gespeichertes Guthaben kann der Kartenherausgeber dem Nutzer nicht in bar erstatten oder auf sonstigem Wege auszahlen.
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Weitergabe der Karte
- Der Nutzer ist zur Weitergabe der Karte an eine andere Person berechtigt, wenn sich diese Person ausdrücklich mit der Geltung dieser Nutzungsbedingungen einverstanden erklärt. Der Nutzer bleibt jedoch gegenüber dem Kartenherausgeber für die Erfüllung dieser Nutzungsbedingungen durch den neuen Nutzer verantwortlich. Im Übrigen bleibt die Karte auch im Falle ihrer Weitergabe im Eigentum des Kartenherausgebers.
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Sperre und Einziehung der Karte
- Der Kartenherausgeber darf die Karte sperren, (i) wenn die Sicherheit der Karte beeinträchtigt ist oder (ii) wenn der Verdacht einer betrügerischen Verwendung der Karte besteht.
- Über eine Sperre wird der Kartenherausgeber den Nutzer unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre unterrichten. Der Kartenherausgeber wird die Karte entsperren oder diese durch eine neue Karte ersetzen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Auch hierüber unterrichtet der Kartenherausgeber den Nutzer. Wenn der Kartenherausgeber die alte durch eine neue Karte ersetzt, überträgt der Kartenherausgeber das auf der alten Karte bestehende Guthaben auf die neue.
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Sorgfaltsanforderungen, Verlust und Missbrauch
- Der Nutzer hat die Karte mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, so dass sie vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt ist. Sie sollte insbesondere nicht unbeaufsichtigt im Kraftfahrzeug aufbewahrt werden. Darüber hinaus kann jeder, der im Besitz der Karte ist, das in der Karte gespeicherte Guthaben im Rahmen von Zahlungsvorgängen verbrauchen. Der Nutzer trägt insoweit das alleinige Risiko eines zufälligen Verlustes oder Missbrauchs der Karte.
- Sofern der Nutzer den Verlust oder die Beschädigung der Karte zu vertreten hat, ist der Nutzer verpflichtet, die Kosten für den Ersatz der Karte zu übernehmen. Die Kosten für die Ausstellung richten sich nach dem aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis auf www.citycard-jena.de.
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Einsatz von Unterauftragnehmern und Abtretung
- Der Kartenherausgeber ist berechtigt, sich zur Bewirkung der von ihm zu erbringenden Leistungen Dritter zu bedienen.
- Der Kartenherausgeber ist berechtigt, diesen Vertrag als Ganzes oder einzelne Ansprüche hieraus jederzeit abzutreten.
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Einstellung des Modells „Citycard“
- Werden gesetzliche Änderungen beschlossen, die maßgeblich für den Fortbestand des Modells „Citycard Jena-Saale-Holzland“ sind und deren Wirkung den Verlust der Geschäftsgrundlage nach sich zieht, ist die Citycard Jena-Saale-Holzland GmbH berechtigt, das Geschäftsmodell einzustellen und bestehende Verträge zum Wirksamwerden der gesetzlichen Änderungen zu kündigen.
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Kündigung
- Dieser Vertrag beginnt mit der Entgegennahme der Karte und ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.
- Der Kartenherausgeber ist berechtigt, diesen Vertrag mit einer Frist von sechs (6) Monaten zu kündigen.
- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt.
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Datenschutz
- Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter www.citycard-jena.de im Dokument „Datenschutzinformationen“.
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Haftungsausschluss
- Verliert der Nutzer seine unpersonalisierte Karte, wird sie ihm gestohlen oder kommt sie ihm in sonstiger Weise abhanden und kommt es dadurch zu einem nicht autorisierten Zahlungsvorgang, so hat der Nutzer keinen Anspruch auf Ersatz des Guthabens auf der Karte gegen den Kartenherausgeber.
- Ansprüche des Nutzers gegen den Kartenherausgeber sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände (i) auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das der Kartenherausgeber keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt durch den Kartenherausgeber nicht hätten vermieden werden können, oder (ii) von dem Kartenherausgeber aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.
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Änderungen der Nutzungsbedingungen
- Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden dem Nutzer spätestens zwei (2) Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens im Internet auf dem Online-Nutzerportal mitgeteilt. Der Nutzer ist verpflichtet, sich regelmäßig, jedoch mindestens einmal monatlich, auf dem Online-Nutzerportal über etwaige Änderungsankündigungen zu informieren. Der Kartenherausgeber wird aktuelle Informationen unter dem Ordnungspunkt AGBs darstellen. Setzt der Nutzer den Gebrauch der Karte nach dem vom Kartenherausgeber vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen fort, stimmt der Nutzer den betreffenden Änderungen zu. Wenn der Nutzer mit den Änderungen nicht einverstanden ist, kann er das auf der Karte noch vorhandene Guthaben aufbrauchen und den Gebrauch der Karte einstellen, bevor die Änderungen wirksam werden.
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Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
- Der Kartenherausgeber wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
Teil B – Besondere Nutzungsbedingungen für Arbeitgeber
Sofern der Arbeitgeber des Nutzers auf die Karte steuerfreie Sachbezüge einzahlt, gelten die folgenden besonderen Nutzungsbedingungen:
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Erhalt der Karte
- Sofern der Nutzer bereits über eine Karte verfügt, weil er diese selbstständig erworben hat, kann er diese Karte auch für den Empfang der steuerfreien Sachbezüge nutzen. In diesem Fall muss der Nutzer dem Arbeitgeber die Kartennummer mittteilen, damit der Arbeitgeber die steuerfreien Sachbezüge gegenüber dem Kartenherausgeber für den jeweiligen Nutzer avisieren kann.
- Sofern der Nutzer noch nicht über eine Karte verfügt, bestellt der Arbeitgeber eine Karte beim Kartenherausgeber, die er dem Nutzer aushändigt. Die Kartennummer nutzt der Arbeitgeber auch in diesem Fall, um die steuerfreien Sachbezüge gegenüber dem Kartenherausgeber für den jeweiligen Nutzer zu avisieren.
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Treuhandkonto und Guthaben auf der Karte
- Der Arbeitgeber überweist zur Gewährung eines steuerfreien Sachbezugs für den Nutzer monatlich einen bestimmten Geldbetrag auf das Treuhandkonto des Kartenherausgebers.
- Der Kartenherausgeber schreibt die steuerfreien Sachbezüge des Arbeitgebers auf dem Treuhandkonto als Treuhandnehmer dem Nutzer als Treuhandgeber in Bezug auf eine bestimmte Karte gut.
- Der Kartenherausgeber stellt dem Nutzer steuerfreien Sachbezüge als Guthaben jeweils bis zum Maximalbetrag auf dem Treuhandkonto zur Verfügung. Vom Arbeitgeber an den Kartenherausgeber geleistete Beträge der steuerfreien Sachbezüge, die den Maximalbetrag überschreiten, weist der Kartenherausgeber zurück.
- Die steuerfreien Sachbezüge des Arbeitgebers werden innerhalb von zwei (2) Bankarbeitstagen auf der Karte gutgeschrieben.
- Bei den Zahlungen des Arbeitgebers an den Nutzer handelt es sich um Sachbezüge. Daher hat der Nutzer unter keinen Umständen einen Anspruch auf Barauszahlung gegen den Kartenherausgeber. Verfügungen über das Guthaben sind nur im Rahmen des bargeldlosen Bezahlens bei angeschlossenen Akzeptanzstellen möglich.
- Zur Klarstellung: Der Nutzer hat keinen direkten Anspruch auf Gewährung der steuerfreien Sachbezüge gegen den Kartenherausgeber. Dieser Anspruch besteht ausschließlich gegen den Arbeitgeber. Der Kartenherausgeber stellt dem Nutzer lediglich Geldleistungen, die der Arbeitgeber an den Kartenherausgeber tatsächlich geleitet hat, als Guthaben auf der Karte zur Verfügung.
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Beantragung einer neuen Karte und Sperrung einer Karte
- Im Fall der Beschädigung oder des Verlusts der Karte (vgl. Ziffer 7 Teil A) kann der Nutzer seinen Arbeitgeber bitten, eine neue Karte für ihn beim Kartenherausgeber zu bestellen.
- Der Nutzer kann seinen Arbeitgeber bitten, die Sperrung der Karte zu veranlassen. Der Nutzer kann die Sperrung aber immer auch selbst gemäß Ziffer 14 Teil A veranlassen.
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Rückabwicklung von Zahlungen
- Im Fall der Rückabwicklung einer Transaktion, in der die Karte als Zahlungsmittel genutzt wurde, erhält der Nutzer den geleisteten Betrag niemals in bar ausgezahlt, sondern kann sich den Betrag stets nur entweder auf den Preis einer anderen Ware oder Dienstleistung anrechnen lassen oder einen Gutschein der Akzeptanzstelle in derselben Höhe erhalten.